Mit der Charta der Grundrechte hat die Europäische Union erstmals einen rechtlich verbindlichen Katalog von Bürgerfreiheiten, Grundrechten und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürger:innen formuliert.
An die neu formulierten Grundrechte sind einerseits die Organe der Europäischen Union gebunden, andererseits auch die Mitgliedstaaten, wenn sie EU-Recht ausführen. Die Charta verleiht den Grundrechten größere Sichtbarkeit und Klarheit. Sie stärkt die Europäische Union als Grundrechts- und Wertegemeinschaft.
In diesem Leitfaden (pdf, 163.3 KB)werden die Rechte der Teilnehmenden, die Pflichten der ESF-Programmbehörden und der Träger dargestellt sowie unterschiedliche Beschwerdewege aufgezeigt.