[H2 Im Rahmen des ESF Plus werden folgende Bereichen gefördert:]
Bei den durch den ESF Plus geförderten Angeboten werden sogenannte bereichsübergreifende Grundsätze berücksichtigt.
In der Förderperiode 2021-2027 ist gemäß Art. 9 VO (EU) 2021/1060 i.v.m. Artikel 6 der VO (EU) 2021/1057 sicherzustellen, dass Förderungen aus dem ESF Plus bereichsübergreifend d.h. bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung folgende Ziele berücksichtigen:
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundes-ESF.
Die neue Förderung des ESF Plus richtet sich an (arbeitslose) Menschen, die von Armut bedroht sind sowie an Beschäftigte, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Durch Beratung, Aus- und Weiterbildung wird diesen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert und damit ihre Existenz gesichert.
Die Angebote richten sich an:
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