Jedes Bundesland hat ein individuelles Operationelles Programm (OP) entwickelt. Das OP enthält Aussagen zu den jeweiligen Förderschwerpunkten (im EU-Kontext auch Prioritäten genannt). Die drei Schwerpunkte (auch Prioritätsachsen genannt) im Bremer OP (Operationelles Programm für den Europäischen Sozialfonds im Land Bremen in der Förderperiode 2014 - 2020) (pdf, 541.6 KB) sind:
Das Bremer Operationelle Programm des Landes Bremen wurde am 13. November 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Es legt für die Umsetzung der ESF-Strategie im Bundesland Bremen die Zielvorgaben, Rahmenbedingungen und Eckpunkte fest.
Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Land Bremen ist in der Förderperiode 2014-2020 eine nationale 50prozentige Kofinanzierung erforderlich. Die gegenüber der Europäischen Kommission nachzuweisende Kofinanzierung kann sich zusammensetzen aus aktiven und passiven Leistungen der Jobcenter (Arbeitslosengeld II), Freistellungskosten, privaten Mitteln, Landes- und kommunalen Mitteln.
Wenn Sie Fragen oder ein Anliegen haben, wenden Sie sich an uns!