Gemäß Artikel 115 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 ist zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich der Unterstützung aus den Fonds eine Liste der Vorhaben (in einem Tabellenkalkulationsformat) zu veröffentlichen. Die in der Liste der Vorhaben aufzuführenden Mindestinformationen sind in Anhang XII der oben genannten Verordnung festgelegt.
Gemäß Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 ist zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich der Unterstützung aus den Fonds eine Liste der Vorhaben (in einem Tabellenkalkulationsformat) zu veröffentlichen. Die in der Liste der Vorhaben aufzuführenden Mindestinformationen sind in dem o.g. Artikel festgelegt.