Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – VN-BRK) ist das erste internationale, rechtsverbindliche Instrument, in dem Mindeststandards für die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt sind.
Für die EU trat die UN-Behindertenrechtskonvention am 22. Januar 2011 in Kraft. Alle EU-Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert. Im Januar 2019 haben 22 EU-Länder außerdem das Fakultativprotokoll dazu unterzeichnet und ratifiziert.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.