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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) der ESF-Website.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0. erfüllt. Alle Anforderungen der europäischen Richtlinie (EU 2016/2102) und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 bezogen auf die technische Gestaltung wurden extern geprüft.

Darüber hinaus liegen die zentralen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor.

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0.

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

1. Barriere: Auf dieser Webseite werden PDF-Dokumente und Office-Dateien angeboten, die nicht alle barrierefrei sind.

Beschreibung
Auf der Webseite werden einerseits PDF-Dateien eingebunden, die Sachverhalte zusätzlich oder detaillierter beschreiben, teilweise handelt es sich aber auch um umgewandelte Grafik-Dateien, die Inhalte grafisch vermitteln. Da die Dateien von unterschiedlichen Herausgebern stammen, wurden die Maßnahmen zur Barrierefreiheit nicht immer gleichermaßen berücksichtigt. Mit einigen Programmdokumenten (unter anderem Operationelles Programm, Evaluierungsberichte, Evaluierungsplan, Durchführungsberichte und Bürgerinformation) kommen wir auch Veröffentlichungspflichten seitens der Verordnung (EU) 1303/2013 nach. Diese Dokumente können wir nicht vollständig barrierefrei erstellen – vor allem wegen der Nutzung der von der EU-Kommission vorgegebenen Muster mit einer Vielzahl von Tabellen. Außerdem befinden sich zahlreiche PDF-Dokumente unter dem Menüpunkt Handbuch, die der Abwicklung des Programms dienen. Diese Dokumente wurden größtenteils zu Beginn der laufenden Förderperiode erstellt, die sich nun dem Ende zuneigt.

Maßnahmen
Da sich die Förderperiode dem Ende entgegenneigt, werden ältere PDF-Dokumente, die der Abwicklung des auslaufenden Programms dienen, nicht überarbeitet. Für diese Dateien machen wir eine Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach BremBGG § 13 (5) geltend. Dort, wo keine anderen Verpflichtungen dagegensprechen, werden alle PDF-Dokumente für die neue Förderperiode ab 2021 barrierefrei gestaltet. Bei Bedarf werden ausfüllbare Formularfelder und Beschreibungen eingefügt, wird die Tab-Reihenfolge festgelegt, werden Ein-/Ausgabehilfe-Elemente hinzugefügt und die Dokumente mit Tags versehen.

Barrierefreie Alternative
Bei Bedarf bemühen wir uns, barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dort, wo PDF-Dokumente eine inhaltliche Ergänzung darstellen, können auch die beschreibenden Texte der jeweiligen Menüpunkte herangezogen werden.

2. Barriere: Auf dieser Webseite befinden sich Bilder.

Beschreibung
Bilder dienen auf der Webseite zur Auflockerung der Gestaltung, aber auch zur besseren Darstellung der Projekte.

Maßnahmen
Wir haben zu allen informativen Bildern (und Bildern innerhalb von Texten) beschreibende Alternativtexte hinzugefügt. Alle rein dekorativen Bilder (wie beispielsweise die Hintergrundbilder) wurden mit einem Null-Alternativtext-Marker versehen, sodass erkenntlich wird, dass keine Alternativtexte vorhanden sind. Sollten Sie ein Bild ohne beschreibenden Alternativtext finden, so melden Sie uns bitte die URL, damit wir es anpassen können.

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 15.02.2022 aktualisiert.

Technische Überprüfung
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit der Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit durch das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) hinsichtlich der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 evaluiert. Eine erneute Evaluierung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre (zuletzt im März 2019).

Inhaltliche Überprüfung
Die bereitgestellten Inhalte dieses Webauftritts werden in der Regel alle zwei Jahre evaluiert (zuletzt im Februar 2022 - Selbstbewertung).

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:

Frau Francis Mubanga

Kommunikationsbeauftragte für den ESF Plus im Land Bremen

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Abteilung Arbeit - Referat 43
Hutfilterstr. 1-5
28195 Bremen

Hinweis - Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist von zwei Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen.